Ü-Noten
Übertragungsskala Ü-Noten
Übertragungsskala | Ü1 | Ü2 | Ü3 | Ü4 | Ü5 | Ü6 | Ü7 | Ü8 |
Anforderungsebene ESA | 1 | 1 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Anforderungsebne MSA | 1 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 6 |
Anforderungsebene Übergang Oberstufe |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 6 | 6 |
Erläuterungen:
Anforderungsebene ESA: Anforderungsebene zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses
Anforderungsebene MSA: Anforderungsebene zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses
Anforderungsebene Übergang Oberstufe: Anforderungsebene zum Übergang in die Oberstufe
Die Umsetzung der Ü-Noten in Zeugnisnoten erfolgt danach, auf welcher Anforderungsebene die Schülerin/ der Schüler ihre / seine Leistungen im Unterricht erbracht hat.
Erreichen des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses im 9. Jahrgang: Alle Noten sind Ü6 oder besser, maximal eine Ü7, keine Ü8.
Versetzung in die 10. Jahrgangstufe und erreichen des Mittleren Schulabschlusses im 10. Jahrgang:
Alle Noten sind Ü5 oder besser, maximal eine Ü6, keine Ü7 (oder Ü8).
Übergang in die Oberstufe : Alle Noten sind Ü4 oder besser, maximal eine Ü5, keine Ü6, Ü7.
Alle Noten werden entsprechend der Übertragungsskala auf den jeweiligen Abschluss umgerechnet.
Quellen: Landesverordnung der Gemeinschaftsschulen und Schulgesetz